Streitig ist, ob der angefochtene Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 01.01.1997 nach § 2 Abs. 3 UmwStG 1995 um einen Abzugsbetrag in Höhe der in einer Ergänzungsbilanz zur Aufdeckung stiller Reserven ausgewiesenen beweglichen Wirtschaftsgüter in Höhe von 2.094.094 DM zu mindern ist.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|