FG München - Urteil vom 06.04.2016
4 K 1868/15
Normen:
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
ZEV 2016, 410

Nichtvorliegen einer erbschaftsteuerlichen Steuerbefreiung als Familienheim bei einem Eigentumsanwartschaftsrecht

FG München, Urteil vom 06.04.2016 - Aktenzeichen 4 K 1868/15

DRsp Nr. 2016/9967

Nichtvorliegen einer erbschaftsteuerlichen Steuerbefreiung als Familienheim bei einem Eigentumsanwartschaftsrecht

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

3.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die erbschaftsteuerrechtliche Vergünstigung als Familienheim auch anwendbar ist, wenn der Erblasser im Zeitpunkt des Erbfalles nur ein Anwartschaftsrecht auf das Volleigentum an der selbst genutzten Wohnung gehabt hatte.