Übernahmeverlust bei verschmelzender Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ein Einzelunternehmen; Anteile an Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen bei einem Einzelunternehmen
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.1999 - Aktenzeichen 8 K 303/95
DRsp Nr. 2001/1386
Übernahmeverlust bei verschmelzender Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ein Einzelunternehmen; Anteile an Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen bei einem Einzelunternehmen
1. Zur Auflösung einer Kapitalgesellschaft i.S.d. § 17 Abs. 4EStG gehört auch die Umwandlung der Kapitalgesellschaft auf ein Einzelunternehmen nach dem UmwStG. In einem solchen Fall gehen die Vorschriften des UmwStG als Spezialvorschriften der allgemeinen Regelung in § 17EStG vor. An die Stelle einer Besteuerung nach § 17EStG treten bei einer verschmelzenden Umwandlung die §§ 4, 5UmwStG 1977. Danach bleibt ein im Zuge einer verschmelzenden Umwandlung sich ergebender Übernahmeverlust unberücksichtigt.
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