FG Baden-Württemberg - Urteil vom 04.11.1999
8 K 303/95
Normen:
UmwStG 1977 § 5 Abs. 4 ; UmwStG 1977 § 11 Abs. 1 ; UmwStG § 1 Abs. 1 ; UmwStG 1977 § 4, UmwStG 1977 § 6 Abs. 3 ; EStG § 17 Abs. 4, EStG § 5 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 882

Übernahmeverlust bei verschmelzender Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ein Einzelunternehmen; Anteile an Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen bei einem Einzelunternehmen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.1999 - Aktenzeichen 8 K 303/95

DRsp Nr. 2001/1386

Übernahmeverlust bei verschmelzender Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ein Einzelunternehmen; Anteile an Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen bei einem Einzelunternehmen

1. Zur Auflösung einer Kapitalgesellschaft i.S.d. § 17 Abs. 4 EStG gehört auch die Umwandlung der Kapitalgesellschaft auf ein Einzelunternehmen nach dem UmwStG. In einem solchen Fall gehen die Vorschriften des UmwStG als Spezialvorschriften der allgemeinen Regelung in § 17 EStG vor. An die Stelle einer Besteuerung nach § 17 EStG treten bei einer verschmelzenden Umwandlung die §§ 4, 5 UmwStG 1977. Danach bleibt ein im Zuge einer verschmelzenden Umwandlung sich ergebender Übernahmeverlust unberücksichtigt.