BFH - Urteil vom 06.03.2003
XI R 3/02
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 § 16 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1545

Betriebsgrundstück; Betriebsveräußerung

BFH, Urteil vom 06.03.2003 - Aktenzeichen XI R 3/02

DRsp Nr. 2003/13676

Betriebsgrundstück; Betriebsveräußerung

Ist ein Grundstück von vornherein in das BV eines neu errichteten Vermietungsbetriebs aufgenommen worden, so ist es zu keinem Zeitpunkt BV eines bisher betriebenen Einzelunternehmens gewesen. Die Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen kann insoweit einer begünstigten Betriebsveräußerung nicht entgegenstehen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 § 16 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb seit 1985 eine LKW-Reparaturwerkstatt und einen Bremsendienst auf einem gemieteten Grundstück. Ende 1991 fasste er den Entschluss, den Betrieb in der Rechtsform einer GmbH fortzusetzen. Mit Vertrag vom ... März 1992 errichtete er als Alleingesellschafter die Y-GmbH (GmbH).

Im April 1992 erwarb der Kläger das Grundstück A-Straße zu einem Kaufpreis von 850 000 DM (Übergabe am 13. Mai 1992). Am 11. Mai 1992 reichte er einen Bauantrag ein, der auf die Änderung der gewerblichen Gebäudeteile und die Errichtung einer LKW-Reparaturwerkstatt gerichtet war. Am ... November 1992 wurde die Genehmigung erteilt. Im Jahr 1992 investierte der Kläger in das Grundstück 1 011 581 DM und in 1993 471 857 DM.