Auf die Berufung der Kläger wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 04.12.2008 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 104 des Landgerichts Berlin geändert:
Der Beschluss der Hauptversammlung der Beklagten vom 27.6.2008 zum Tagesordnungspunkt 1 (Ausgliederung der Geschäftsbereiche "Pflegedienst" und "Betreutes Wohnen" der P#### AG auf die neu zu gründende gemeinnützige P##### GmbH und Co. KGaA) wird für nichtig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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