Auf die Berufung der Kläger wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 04.12.2008 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 104 des Landgerichts Berlin geändert:
Der Beschluss der Hauptversammlung der Beklagten vom 27.6.2008 zum Tagesordnungspunkt 1 (Ausgliederung der Geschäftsbereiche "Pflegedienst" und "Betreutes Wohnen" der P#### AG auf die neu zu gründende gemeinnützige P##### GmbH und Co. KGaA) wird für nichtig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|