Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
A.
Die Beteiligten streiten um die Höhe eines Liquidationsverlusts gemäß § 17 Abs. 4 EStG bei Auflösung einer GmbH. Den Verlust des Stammkapitals hat das Finanzamt - FA - im Streitjahr 2012 anerkannt, jedoch sind steuerliche Berücksichtigung und ggf. Höhe des Verlustes eines Darlehens in Form eines über die Jahre in der Buchführung der GmbH geführten Verrechnungskontos für Einlagen und Entnahmen des alleinigen Gesellschafters, zugleich alleinigen Geschäftsführers, streitig.
I.1.
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