Die Klägerin wendet sich mit der Klage gegen zwei ihr gegenüber ausgesprochene betriebsbedingte Kündigungen der Insolvenzverwalterin des Betriebes, in dem sie in der Vergangenheit tätig gewesen ist, begehrt die Feststellung, dass ihr Arbeitsverhältnis zum Beklagten zu 3) übergegangen ist und mit diesem fortbesteht und macht darüber hinaus Arbeitsentgeltansprüche geltend.
Die 1952 geborene Klägerin war bei der Firma A...D... GmbH seit dem 06.04.1976 beschäftigt. Über das Vermögen dieser Firma wurde am 30.09.2002 das Insolvenzverfahren eröffnet und die Beklagte zu 1) als Insolvenzverwalterin bestellt (Blatt 4/5 d. A.). Die Beklagte zu 1) führte diesen Betrieb zunächst weiter. Sie schloss unter dem Datum des 10.02.2003 mit dem Beklagten zu 3) einen Kaufvertrag, wobei der Beklagte zu 3) unterzeichnete für die Firma A...D... GmbH i. Gr.. Wegen des Inhalts dieses Kaufvertrages wird auf diesen (Blatt 38 bis 42 d. A.) verwiesen.
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