Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.06.2020 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
A.
Streitig ist, ob die von der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GmbH, im Jahr 2014 (Streitjahr) in die ... GmbH & Co. KG (Beigeladene zu 2.) zum Buchwert eingebrachten Wirtschaftsgüter aufgrund nachfolgender Veräußerung von Anteilen am Vermögen dieser Gesellschaft rückwirkend mit dem Teilwert zu bewerten sind.
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