BFH - Beschluss vom 18.05.2007
II B 65/06
Normen:
ErbStG § 10 Abs. 5 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1456
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 08.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 5762/04

Rückwirkendes Ereignis; Pflichtteilsanspruch

BFH, Beschluss vom 18.05.2007 - Aktenzeichen II B 65/06

DRsp Nr. 2007/11376

Rückwirkendes Ereignis; Pflichtteilsanspruch

Die Rechtsfrage, ob ein rückwirkendes Ereignis vorliegt, wenn der bereits geltend gemachte Pflichtteilsanspruch bei der Festsetzung der ErbSt gegenüber dem Erben zunächst nicht gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 ErbStG berücksichtigt worden ist und später eine Entscheidung in einem Zivilprozess über den Pflichtteilsanspruch ergeht, ist mangels Klärungsfähigkeit nicht von grundsätzlicher Bedeutung.

Normenkette:

ErbStG § 10 Abs. 5 S. 1;

Gründe:

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Erben nach ihrer am ... September 1991 verstorbenen Mutter. Diese hatte ihren 1989 verstorbenen Vater (Großvater der Kläger) beerbt. Die Schwester der Mutter machte dieser gegenüber ihren Pflichtteilsanspruch nach dem Erbgang des Vaters geltend. In einem Verfahren vor dem Landgericht ... bezifferte sie diesen mit Schriftsatz vom 27. Januar 1994 auf ... DM nebst Zinsen. Durch Teilanerkenntnisurteil vom 25. Mai 2000 und den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs am 23. April 2003 wurde der Pflichtteilsanspruch rechtskräftig festgestellt.