I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 28.1.2009 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach §
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 547.400 Euro festgesetzt.
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