OLG München - Beschluss vom 16.04.2009
Verg 3/09
Normen:
BGB § 613a; GWB § 107 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
NZBau 2009, 467
Vorinstanzen:
VK Nordbayern - 21. VK - 3194 - 63/08,

Rügeobliegenheiten eines Bieters hinsichtlich der Unvollständigkeit der Angebotsunterlagen

OLG München, Beschluss vom 16.04.2009 - Aktenzeichen Verg 3/09

DRsp Nr. 2009/28356

Rügeobliegenheiten eines Bieters hinsichtlich der Unvollständigkeit der Angebotsunterlagen

Erkennt ein Bieter anhand der Leistungsbeschreibung, dass ein Konzept zur Übernahme der Patienten- und Mitarbeiterversorgung eines Universitätsklinikums ohne Kenntnis des vorhandenen Personalbestandes vorgelegt werden soll, hat er die Rüge, die Ausschreibung von "fiktiven" Angeboten verstoße gegen § 613a BGB und sei vergaberechtswidrig, spätestens bis zur Abgabe seines Angebotes zu erheben.

I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 28.1.2009 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach § 118 GWB trägt die Antragstellerin einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Beigeladenen.

III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 547.400 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 613a; GWB § 107 Abs. 3 S. 1;

Gründe: