1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 22.01.2010 - 3 Ca 1287 a/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 22.01.2010 - 3 Ca 1287 a/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen noch ein Arbeitsverhältnis besteht und der Kläger Beschäftigung verlangen kann.
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