LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.07.2005
9 Sa 677/04
Normen:
ZPO § 263 § 525 ; TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, 2, 3, 4 ; BGB § 613a Abs. 1 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern - AK Pirmasens - 4 Ca 48/04 - 18.06.2004,

Sachdienlicher Parteiwechsel auf der Beklagtenseite nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens - wirksame Befristung des gekündigtes Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2005 - Aktenzeichen 9 Sa 677/04

DRsp Nr. 2006/1840

Sachdienlicher Parteiwechsel auf der Beklagtenseite nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens - wirksame Befristung des gekündigtes Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang

1. Soweit der Kläger in zweiter Instanz die Berufung nicht mehr gegen den Insolvenzverwalter sondern ausschließlich gegen die jetzige Betriebsinhaberin weiterverfolgt, handelt es sich um einen sachdienlichen Parteiwechsel, der nach §§ 525, 263 ZPO als Klageänderung zulässig ist.2. Ist das Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs durch den früheren Arbeitgeber gekündigt, steht es zum Zeitpunkt des Betriebsüberganges einem befristeten Arbeitsverhältnis gleich und kann nach dem Zweck des § 14 Abs. 3 Satz 2 TzBfG nicht wie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis behandelt werden.

Normenkette:

ZPO § 263 § 525 ; TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, 2, 3, 4 ; BGB § 613a Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses sowie um einen Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers für die Dauer des Rechtsstreits.