Berechnung des ausgleichsfähigen Verlusts beim Aussscheiden eines Kommanditisten Offene Fragen zur steuerlichen Behandlung des Forderungsverzichts mit Besserungsabrede Kapitalmaßnahmen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen Verdeckte-Einlage-Modell bei "jungen" Anteilen in eine Kapitalgesellschaft Unternehmensbewertung Umwandlung und Einbringung Vermeidung und bewusste Beendigung einer Betriebsaufspaltung Der Anteilstausch gemäß § 21 UmwStG Steuerliche Folgen der Realteilung einer vermögensverwaltenden GbR Rechtsfolgen und Arten der Betriebsaufspaltung Sonderformen der Betriebsaufspaltung Sachliche Verflechtung Personelle Verflechtung Personelle Verflechtung bei Angehörigen Personelle Verflechtung - Besonderheiten Beginn der (ungewollten) Betriebsaufspaltung Ende der Betriebsaufspaltung Umwandlung der Betriebs-GmbH bei der Betriebsaufspaltung Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebs-GmbH Abzugsverbot von Gewinnminderungen (§ 8b Abs. 3 KStG) Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen Steuerrechtliche Behandlung eigener Anteile Aufnahme eines Gesellschafters in ein Personenunternehmen 07_15 Auslagerung einer Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH vor Anteilsveräußerung oder vorweggenommener Erbfolge Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft Ungewollte Beendigung einer Betriebsaufspaltung Verzicht und Abfindung von Pensionsanwartschaften als Steuerfalle Aktuelle Fragen zur Pensionszusage Gesellschafterdarlehen bei Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter Typische Steuerfallen bei der Rückumwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft Formwechsel einer GmbH & Co. KG in eine GmbH Gesellschaftsvertrag der GmbH nach dem Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft Gesellschaftsvertrag einer GmbH bei mehreren Beteiligten mit Bareinlage

Sachliche Verflechtung

Autor: Löbe

Die sachliche Verflechtung liegt vor, wenn ein Unternehmen (das Besitzunternehmen) mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personen- oder auch Kapitalgesellschaft (das Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt. Es kommt dabei nicht darauf an, dass die verpachteten Wirtschaftsgüter "die" wesentliche Grundlage des Betriebs der Betriebsgesellschaft bilden; zur Bejahung der sachlichen Verflechtung genügt es, dass es sich um (nur) "eine" wesentliche Grundlage handelt, wobei die Sicht der Betriebsgesellschaft entscheidet.

Die überlassenen Wirtschaftsgüter können materielle (z.B. Grundstücke, bewegliche Wirtschaftsgüter1)) oder auch immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Erfindungen, Werberechte, Kunden- bzw. Mandantenstamm) sein. Dagegen zählt das bewegliche Anlagevermögen (z.B. der Fuhrpark, Warenbestände) i.d.R. nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen. Einzelne Maschinen, "die kurzfristig wiederzubeschaffen waren, können nicht als wesentliche Betriebsgrundlagen eingestuft" werden. Danach wäre bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens keine wesentliche Betriebsgrundlage anzunehmen, wenn diese jederzeit wiederbeschafft werden können, insbesondere also, wenn es sich nicht um Spezialanfertigungen handelt.