FG Köln - Urteil vom 14.12.2005
4 K 2927/03
Normen:
InsO § 208 ; AO § 218 ; EStG § 6 Abs. 3 Nr. 3a ;
Fundstellen:
DB 2006, 1525

Saldierungsgebot bei der Bildung von Rückstellungen

FG Köln, Urteil vom 14.12.2005 - Aktenzeichen 4 K 2927/03

DRsp Nr. 2006/11672

Saldierungsgebot bei der Bildung von Rückstellungen

Bei der Berechnung der Höhe von Rückstellungen sind zur Saldierung kompensierende Geschäfte nicht zu erforderlich, ausreichend ist die Aussicht auf einen wirtschaftlichen Vorteil (Anschluss an BFH v. 23.6.1997 - GrS 2/93 -, BStBl II 1997, 735, gegen R 38 Abs. 1 EStR 1999).

Normenkette:

InsO § 208 ; AO § 218 ; EStG § 6 Abs. 3 Nr. 3a ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung einer von der Klägerin geltend gemachten Rekultivierungsrückstellung.

Gegenstand des Unternehmens der Klägerin, einer GmbH & Co KG, ist die Herstellung von Transportbeton sowie Mineralgewinnung. Gesellschafter der Klägerin sind die ...Verwaltungs GmbH (Verwaltungs GmbH) ohne Einlage als Komplementär und ... als Kommanditist.