FG Hessen vom 11.06.1997
12 K 3084/95
Fundstellen:
DB 1998, 396
EFG 1998, 85

Schadenersatz wegen zuviel gezahlter Einkommensteuer

FG Hessen, vom 11.06.1997 - Aktenzeichen 12 K 3084/95

DRsp Nr. 2001/2874

Schadenersatz wegen zuviel gezahlter Einkommensteuer

Zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen gehören auch die Schadenersatzleistungen des Steuerberaters bzw. seiner Berufshaftpflichtversicherung, die geleistet wurden, weil ein Veräußerungsgewinn aus selbständiger Arbeit dem normalen Steuersatz unterworfen wurde und der Steuerberater nach erfolglosem Einspruch die Klagefrist versäumte.

Für die Praxis: