BFH - Urteil vom 30.11.2009
II R 70/06
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 12 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 14.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 2612/04

Schenkungssteuerlich maßgeblicher Zeitpunkt der Schenkung einer Kapitalbeteiligung an einer Kommanditgesellschaft (KG); Schenkungssteuerliche Berücksichtigung einer unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschenkten als Kommanditist in das Handelsregister erfolgten Schenkung

BFH, Urteil vom 30.11.2009 - Aktenzeichen II R 70/06

DRsp Nr. 2010/5659

Schenkungssteuerlich maßgeblicher Zeitpunkt der Schenkung einer Kapitalbeteiligung an einer Kommanditgesellschaft (KG); Schenkungssteuerliche Berücksichtigung einer unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschenkten als Kommanditist in das Handelsregister erfolgten Schenkung

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 12 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Vater (V) der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist alleiniger Kommanditist der seit 1999 in das Handelsregister eingetragenen E-GmbH & Co. KG (KG), deren Kommanditkapital 25.000 EUR beträgt. Komplementärin ist die F-GmbH, deren sämtliche Anteile von der KG gehalten werden und deren alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer V war.