I.
Der Vater (V) der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist alleiniger Kommanditist der seit 1999 in das Handelsregister eingetragenen E-GmbH & Co. KG (KG), deren Kommanditkapital 25.000 EUR beträgt. Komplementärin ist die F-GmbH, deren sämtliche Anteile von der KG gehalten werden und deren alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer V war.
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