Autor: Löbe |
In der Praxis werden in zunehmendem Maße Konzepte entwickelt, wie Vermögen unter erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gesichtspunkten steueroptimal übertragen werden kann. Neben Fragen der richtigen Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen spielen dabei die Überlegungen eine bedeutende Rolle, bereits zu Lebzeiten des Erblassers Vermögen im Wege der Schenkung auf die zukünftigen Erben zu übertragen.
Konzentriert man sich auf die schenkungsteuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei einer vorweggenommenen Erbfolge, so bestehen Anknüpfungspunkte in zweifacher Hinsicht:
Zum einen gilt es, die im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz enthaltenen unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen für bestimmte Vermögensgegenstände (§ 12 ErbStG) zu nutzen. |
Daneben kommt der gezielten Ausnutzung der gesetzlich vorgesehenen Freibeträge (§ 16 ErbStG) entscheidende Bedeutung zu. Für Schenkungen unter Lebenden gilt es, diese Freibeträge zu nutzen, die jeweils nach Ablauf eines Zehnjahreszeitraums (§ 14 ErbStG) erneut in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Diese Freibeträge belaufen sich zurzeit bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern auf 500.000 Euro und je Kind auf 400.000 Euro. |
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