Die Parteien streiten um Ausbildungsvergütung.
Zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1. des Ersten Rechtszugs, die allein Berufung führt, ist ein Berufsausbildungsvertrag zur Ausbildung der Klägerin im Ausbildungsberuf Hotelfachfrau beginnend ab 01.08.2002 und endend am 31.07.2005 geschlossen worden.
Ausbildungsbetrieb war das ...-Hotel in ...
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