Die Parteien streiten im Berufungsverfahren über Vergütungsansprüche der Klägerin für die Monate Oktober 2004 bis Februar 2005.
Die Klägerin war bei dem beklagten D W aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages seit dem 01.05.1993 als Sozialarbeiterin beschäftigt (Arbeitsvertrag Bl. 5 f. d. A.).
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