BFH - Beschluß vom 21.12.2000
X B 111/00
Normen:
GewStG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 816

Selbständige Gewerbebetriebe

BFH, Beschluß vom 21.12.2000 - Aktenzeichen X B 111/00

DRsp Nr. 2001/4911

Selbständige Gewerbebetriebe

Gleichartige und in räumlicher Nähe ausgeübte gewerbliche Tätigkeiten können eigenständige Gewerbebetriebe sein, wenn keine sachliche Verbindung wirtschaftlicher, finanzieller oder organisatorischer Art gegeben ist. Es kommt darauf an, wie der Unternehmer seine gewerblichen Betätigungen im konkreten Fall gestaltet.

Normenkette:

GewStG § 2 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg, weil die gerügte Abweichung vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. März 1981 VIII R 149/78 (BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522) nicht besteht.