Autor: Ott |
Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen kann auf der Ebene der übertragenden Kapitalgesellschaft grundsätzlich steuerneutral, d.h. ohne Auflösung und Versteuerung der stillen Reserven erfolgen. Dagegen führen offene Reserven in Form thesaurierter Gewinne zu einer fiktiven Ausschüttung an die Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft. Zusätzlich führt der Umwandlungsvorgang auf der Gesellschafterebene - wie die Liquidation - zu einem fiktiven Veräußerungsvorgang und zur Ermittlung eines "Veräußerungsgewinns" in Form des Übernahmegewinns bzw. Übernahmeverlusts nach § 4 Abs. 4 -7 UmwStG. Insgesamt erfolgt demnach eine Aufspaltung des Übernahmeergebnisses in einen "Dividendenteil" (§ 7 UmwStG) und einen "Veräußerungsteil" (§ 4 Abs. 4 -6 UmwStG).
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