Archiv Steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten |
Steuerliche Folgen der Realteilung einer vermögensverwaltenden GbR |
Autor: Kratzsch |
Die Realteilung einer gewerblich tätigen Personengesellschaft nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG ist zu Buchwerten möglich, soweit die real geteilten Wirtschaftsgüter nach der Aufteilung Betriebsvermögen bei den jeweiligen Realteilern bleiben. Der BFH hat den Anwendungsbereich der Realteilung zuletzt durch zwei Entscheidungen erweitert. Die Grundsätze der Realteilung sollen danach
sowohl bei Auflösung der Mitunternehmerschaft und Verteilung des Betriebsvermögens – sogenannte echte Realteilung – |
als auch bei Ausscheiden (mindestens) eines Mitunternehmers unter Mitnahme von mitunternehmerischem Vermögen aus einer zwischen den übrigen Mitunternehmern fortbestehenden Mitunternehmerschaft – sogenannte unechte Realteilung – bestehen.1) |
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