I. Alleiniger Geschäftsführer der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GmbH, war der am 13. Oktober 1939 geborene H, der seit dem Jahr 1987 auch die Hälfte der Geschäftsanteile der Klägerin hält. Als Testamentsvollstrecker seines verstorbenen Bruders W nahm H auf Lebenszeit neben seinen eigenen auch die Gesellschaftsrechte der Erben nach W wahr, die die andere Hälfte der Geschäftsanteile der Klägerin hielten. Zu diesen Gesellschaftsrechten gehörte das Stimmrecht in der Gesellschaft.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|