Sonderfälle der Umstrukturierung bei der Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung 

Sonderfälle der Umstrukturierung bei der Betriebsaufspaltung

Autor: Ott

Mögliche Sonderfälle

In der Praxis werden bei einer typischen Betriebsaufspaltung oftmals Umstrukturierungsmaßnahmen unter Nutzung der Einbringungsvorschriften der §§  20 und 21 UmwStG vorgenommen. Die sich hierbei ergebenden steuerlichen Fragen sowie etwaige Steuerfallen werden nachfolgend an Beispielsfällen aufgezeigt. Der Beitrag geht weiterhin auf die Sonderfälle der Umstrukturierung ein, wenn an der Betriebs-GmbH nur eine mittelbare Beteiligung besteht oder eine Betriebsaufspaltung auf die Weitervermietung wesentlicher Betriebsgrundlagen im Eigentum eines Dritten zurückzuführen ist. Abschließend wird die Begründung einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung behandelt.

Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebs-GmbH nach §  20 UmwStG

Voraussetzungen nach §  20 UmwStG