Sonderfragen

Autor: Ott

Sonderregelung in §  24 Abs.  5 UmwStG

§  24 Abs.  5 UmwStG erfasst den Fall, dass in einer nach §  24 UmwStG begünstigten Sacheinlage (Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil) Anteile an einer Kapitalgesellschaft enthalten sind. Für diesen Fall soll §  24 Abs.  5 UmwStG nämlich verhindern, dass die Steuerbefreiung nach §  8b Abs.  2 KStG für Anteile an einer Kapitalgesellschaft dadurch erlangt werden kann, dass diese zunächst im Wege der steuerneutralen Einbringung in eine Personengesellschaft eingebracht werden, an der auch eine von §  8b Abs.  2 KStG begünstigte Kapitalgesellschaft beteiligt ist. In einem zweiten Schritt könnte die Personengesellschaft dann die eingebrachten Anteile an der Kapitalgesellschaft veräußern. Soweit dabei der Gewinn auf die als Mitunternehmerin beteiligte Kapitalgesellschaft entfällt, wäre dieser nach §  8b Abs.  2 i.V.m. Abs.  3 KStG bzw. § 7 Satz 4 GewStG zu 95 % steuerfrei.