I. Die Beteiligten streiten darüber, inwieweit bei der Besteuerung der Klägerin, Revisionsklägerin und Anschlussrevisionsbeklagten (Klägerin) der Erlass einer Gesellschafterforderung gewinnerhöhend zu berücksichtigen ist.
Die Klägerin ist eine GmbH, deren Stammkapital zu Beginn des Jahres 1991 (Streitjahr) zu 100 v.H. und später zu 75 v.H. von der X-AG gehalten wurde. Zu ihrem Unternehmensgegenstand gehörten die Planung und der Verkauf von Industrieanlagen und bestimmten industriellen Erzeugnissen.
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