Sonstige selbständige Tätigkeit

Autor: Wenhardt

Begriff

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind nach §  18 Abs.  1 Nr. 3 EStG Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z.B. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied.

Von §  18 Abs.  1 Nr. 3 EStG sollen nach Auffassung des Gesetzgebers die Tätigkeiten erfasst werden, die nicht unter Nr. 1 und 2 fallen. Das Gesetz umschreibt den Begriff nicht, sondern erläutert ihn durch eine nicht abschließende beispielhafte Aufzählung.1)

Gelegentlich ausgeübte Tätigkeiten

Der BFH hat einerseits betont, bei den in §  18 Abs.  1 Nr. 3 EStG aufgeführten Berufen handele es sich um mehr gelegentliche Tätigkeiten.2) Es können aber auch Dauertätigkeiten unter §  18 Abs.  1 Nr. 3 EStG fallen.

1)

Wacker/Wacker, EStG, 31. Aufl., 2012, § 18 Rdnr. 140.

2)

BFH, Urt. v. 28.08.2003, BStBl II 2004, 112.

Persönliche Ausübung

Einsatz von fachlich vorgebildeten Arbeitskräften