Sperrfristbehaftete Anteile und ausgewählte Sperrfristverletzungen durch unentgeltliche Übertragungen und Umstrukturierungen

Autor: Ott

Einführung

Nach §  20 UmwStG ist es auf Antrag möglich, eine Sachgesamtheit (Betrieb, Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil bzw. Teile eines Mitunternehmeranteils) gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte in eine Kapitalgesellschaft unter Ansatz des Buch- oder Zwischenwerts einzubringen. Wenngleich eine solche Einbringung, bei der regelmäßig die Buchwertfortführung gewählt wird, steuerneutral möglich ist, muss anschließend die siebenjährige Sperrfrist der erhaltenen Anteile unbedingt beachtet werden. Ebenso werden oftmals Anteile an einer Kapitalgesellschaft aus dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen eines Personenunternehmens zur Vorbereitung einer steueroptimalen Exitstrategie steuerneutral nach §  20 oder §  21 UmwStG in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht.