Autor: Ott |
Die steuergesetzlichen Vorschriften sind durchzogen von unterschiedlichen Sperrfristregelungen, deren Nichtbeachtung mitunter gravierende Steuerfolgen in der Praxis auslösen kann. Als "Sperrfrist" ist regelmäßig eine bestimmte Zeitspanne von unterschiedlicher Dauer normiert, innerhalb derer nach gesetzlichen Vorschriften bestimmte Handlungen oder Vorgänge zum Eintritt ertragsteuerlicher Rechtsfolgen führen. Vor allem Umwandlungs- und Einbringungsvorgänge sowie ein Formwechsel können Sperrfristverstöße herbeiführen, weil diese Vorgänge nach Rdnr. 00.02 UmwSt-Erlass1) als Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäfte betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund ist jeweils sorgfältig zu prüfen, ob ggf. durch Umstrukturierungsmaßnahmen in der Vergangenheit in Gang gesetzte Sperrfristen noch laufen, bevor aktuell ein Umstrukturierungsvorgang realisiert wird.
1) | Vgl. BMF-Schreiben v. 11.11.2011 - |
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|