| Autor: Ott |
Sollen GmbH-Anteile veräußert oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf Unternehmensnachfolger übertragen werden, stellen Pensionszusagen, die dem bisherigen Gesellschafter-Geschäftsführer von der GmbH erteilt worden sind, regelmäßig ein Übertragungshemmnis dar. Weil der Übernehmer kein Interesse daran hat, die Pensionsverpflichtung später erfüllen zu müssen, wird vielfach zur Lösung der Problematik auf eine "Spontanabfindung" der Pensionszusage zurückgegriffen. Eine solche Spontanabfindung einer gegenüber dem noch tätigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer erteilten Pensionszusage gehört jedoch zu den typischen steuerlichen Fallstricken bei Pensionszusagen.
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