Streitig ist, ob eine steuerbegünstigte Teilanteilsveräußerung vorliegt, obwohl vorhandenes Sonderbetriebsvermögen nicht quotal mit veräußert wurde.
Der Kläger ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Er ist Partner der Sozietät ... und Partner in W.
Auf dem Grundstück A-Straße in W wurde im Jahr 1990 ein Praxisgebäude errichtet. Eigentümer des Grundstücks sind Frau L, Frau W (Ehefrauen der Mitgesellschafter des Klägers), und der Kläger zu je 1/3. Im Anschluss an die Fertigstellung wurden das Keller-, Erd- und Teile des Obergeschosses an die Steuerberatungskanzlei zu freiberuflichen Zwecken vermietet. Der 1/3-Anteil des Klägers wurde als Sonderbetriebsvermögen behandelt.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|