I. Die am 3. Februar 1989 verstorbene Erblasserin hat durch notarielles Testament vom 24. August 1988 die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) als Miterbin zu 2/10 Anteil eingesetzt und Testamentsvollstreckung angeordnet. Das Testament wurde am 14. Februar 1989 von einem deutschen Notar eröffnet.
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