Umwandlung 6/6 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften |
Steuerfreiheit von Gewinnausschüttungen |
Autor: Löbe |
Die (teilweise) Steuerfreiheit von laufenden Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen im Betriebsvermögen richtet sich nach der Rechtsform des Anteilseigners.
War bis 2008 das Teileinkünfteverfahren auf betriebliche wie auch private Einkünfte bezogen, so wurde durch die Einführung der Abgeltungsteuer die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Kapitaleinkünften auf Gewinneinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ab Veranlagungszeitraum 2009 beschränkt. Hierdurch ergeben sich gravierende Unterschiede zwischen dem Bezug von Kapitaleinkünften im betrieblichen Bereich und im privaten Bereich. Vor allem bei fremdfinanzierten Beteiligungen ergeben sich erhebliche Unterschiede: Während im Bereich der Abgeltungsteuer nur ein pauschalierter Abzug von Werbungskosten nach § 20 Abs. 9 EStG möglich ist, kommt nach § 3c Abs. 2 EStG im Betriebsvermögen ein Abzug von 60 % in Betracht.
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