FG Düsseldorf - Urteil vom 16.09.2014
6 K 2018/12 K
Normen:
KStG § 8b Abs. 1; KStG § 8b Abs. 5; EStG § 3c Abs. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BB 2014, 3030
DStR 2015, 8
DStRE 2015, 1301

Steuerfreistellung nach DBA-Schachtelprivileg - Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG

FG Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2014 - Aktenzeichen 6 K 2018/12 K

DRsp Nr. 2015/725

Steuerfreistellung nach DBA-Schachtelprivileg – Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG

Zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben von 5 % der nach DBA steuerfrei gestellten Dividenden kommt es nach § 8b Abs. 5 KStG auch dann, wenn die Beteiligungseinkünfte bereits auf der Basis eines DBA-Schachtelprivilegs und nicht erst aufgrund des nationalen Schachtelprivilegs des § 8b Abs. 1 KStG von der Besteuerung ausgenommen werden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Normenkette:

KStG § 8b Abs. 1; KStG § 8b Abs. 5; EStG § 3c Abs. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand: