Autor: Ott |
Um unübersehbare und ungewollte steuerliche Folgen zu vermeiden, ist es bei einem steuerneutralen Anteilstausch gem. § 21 UmwStG in der Praxis erforderlich, dass der Einbringungsvertrag regelmäßig verschiedene Steuerklauseln enthält. Die durch solche Steuerklauseln zu lösenden Probleme werden nachfolgend am Beispiel des steuerneutralen Anteilstausches in Bezug auf Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften dargestellt.
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