I.
Die Beteiligten streiten um die steuerliche Anerkennung einer aus nahen Angehörigen bestehenden GbR, die im Rahmen ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen erzielt.
Am 29. Dezember 1999 gründeten die Kläger und Revisionsbeklagten zu 2. und 3. (Kläger zu 2. und 3.), zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute, die Klägerin und Revisionsbeklagte zu 1. (Klägerin zu 1.), die X-Vermögens-Verwaltungs GbR. Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung von in- und ausländischem Kapital- und Immobilienvermögen. Gesellschafter der Klägerin zu 1. waren zunächst die Kläger zu 2. und 3. je zu 1/2. Am Gründungstag übertrugen sie umfangreichen Grundbesitz sowie dazugehörige Verbindlichkeiten auf die Klägerin zu 1.
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