FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.06.2011
12 K 12274/09
Normen:
KStG § 8 Abs. 1; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 6a Abs. 1; EStG § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 4;
Fundstellen:
DStRE 2012, 268

Steuerliche Anerkennung einer Pensionsrückstellung bei Reduzierung der Aktivbezüge infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten der GmbH und unveränderter Beihaltung der nunmehr über 75 % der Aktivbezüge liegenden Pensionszusage

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2011 - Aktenzeichen 12 K 12274/09

DRsp Nr. 2011/19130

Steuerliche Anerkennung einer Pensionsrückstellung bei Reduzierung der Aktivbezüge infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten der GmbH und unveränderter Beihaltung der nunmehr über 75 % der Aktivbezüge liegenden Pensionszusage

1. Eine nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 S. 4 EStG zur Kürzung der Pensionsrückstellung führende Überversorgung liegt vor, wenn die dem Gesellschafter einer GmbH zugesagte Versorgungsanwartschaft zusammen mit dessen Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 % der am Bilanzstichtag vereinbarten Aktivbezüge des Zusageempfängers übersteigt und durch die Höhe der zugesagten Pensionsleistungen künftige, noch ungewisse Gehaltssteigerungen vorweggenommen werden.