Steuerpflichtige Vorgänge im Zusammenhang mit dem Erbanfall

Betriebsveräußerung, -aufgabe und -verpachtung 4/9 Erbschaftsteuer 

Steuerpflichtige Vorgänge im Zusammenhang mit dem Erbanfall

Autor: Löbe

Sämtliche unentgeltlichen Vermögensübertragungen werden von der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfasst, unabhängig davon, ob als Erwerb von Todes wegen oder als Zuwendung unter Lebenden. Nach der Auflistung in § 1 Abs. 1 ErbStG handelt es sich im Einzelnen um Erwerbe von Todes wegen nach § 3 ErbStG, Schenkungen unter Lebenden nach § 7 ErbStG, Zweckzuwendungen nach § 8 ErbStG sowie die Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen und bei Familienvereinen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG.

Überblick über die Erwerbe von Todes wegen