BFH - Beschluss vom 29.05.2009
IX B 23/09
Normen:
FGO § 96 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2; EStG § 17; GG Art. 103 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 15.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 2184/06

Steuerrechtliche Auswirkungen des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums bei nachträglicher Genehmigung eines Rechtsgeschäfts

BFH, Beschluss vom 29.05.2009 - Aktenzeichen IX B 23/09

DRsp Nr. 2009/21113

Steuerrechtliche Auswirkungen des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums bei nachträglicher Genehmigung eines Rechtsgeschäfts

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2; EStG § 17; GG Art. 103 Abs. 1;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Zum Teil (s. unter 1. b, 2.) entspricht ihre Begründung nicht den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO); im Übrigen (s. unter 1. a) ist der geltend gemachte Zulassungsgrund nicht gegeben.

1.

a)

Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO ist nicht erforderlich; die gerügten Divergenzen liegen --unabhängig von deren hinreichender Darlegung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. April 2008 IX B 15/08, BFH/NV 2008, 1350, unter 3., m.w.N.)-- nicht vor.