Steuerschulden des Erblassers; wirtschaftliche Belastung für den Erben
BFH, Urteil vom 24.03.1999 - Aktenzeichen II R 34/97
DRsp Nr. 1999/8331
Steuerschulden des Erblassers; wirtschaftliche Belastung für den Erben
1. Der Abzug vom Erblasser herrührender persönlicher Steuerschulden vom Erwerb des Erben gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1ErbStG setzt voraus, dass die Steuerschulden rechtlich bestehen und den Erben wirtschaftlich belasten. Unerheblich ist, ob die Steuern beim Erbteil bereits festgesetzt waren oder nicht.2. An einer wirtschaftlichen Belastung fehlt es, wenn bei objektiver Würdigung der Verhältnisse angenommen werden kann, dass der Gläubiger seine Forderung nicht geltend machen wird.3. Eine wirtschaftliche Belastung ist zu verneinen, wenn am Todestag des Erblassers als maßgebenden Stichtag eine Steuerfestsetzung nicht ernstlich zu erwarten war, weil die Finanzbehörden den Erblasser, dessen Vermögen sich im Ausland befand, gar nicht erfasst hatte.4. Bei einer solchen Konstellation kommt eine wirtschaftliche Belastung zum Stichtag nur in Betracht, wenn der Erbe oder sein Bevollmächtigter das zuständige FA so zeitnah über die Steuerangelegenheit unterrichtet haben, dass sein Handeln noch auf den Stichtag zurückbezogen werden könnte. Als Anhaltspunkt dafür kommt die 3-Monatsfrist des § 30 Abs. 1ErbStG in Betracht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.