Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 2. hin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 12.06.2009 teilweise wie folgt abgeändert:
Der Streitwert für das Verfahren und den Vergleich wird auf 18.049,00 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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