I.
Der ... wendet sich gegen die vom Arbeitsgericht für richtig erachtete Streitwertfestsetzung, soweit sie das ursprünglich selbständige Verfahren - 4 Ca 476/84 - und den Verfahrenszeitraum seit der Verfahrensverbindung betrifft.
Der Kläger hat rund 27 Jahre bei der Beklagten zu 1) gearbeitet. Er verdiente zuletzt rund 2.200,-- DM/Monat. Die Beklagte zu 1) hat einen Teil ihres Betriebs im Herbst 1983 an die Beklagte zu 2) veräußert. Im November 1983 beschäftigte sie in zwei verbliebenen Filialen, die zum 31.12.1983 anderweitig veräußert worden sind, noch fünf Arbeitnehmer.
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