Tarifbegünstigung thesaurierter Gewinne (§ 34a EStG)

Autor: Wenhardt

Überblick

Besteuerungsanpassung für Einzelunternehmen und PersG

Durch §  34a EStG werden die Gewinneinkünfte von Einzelunternehmern (bzw. Freiberuflern) und Mitunternehmern in vergleichbarer Weise wie das Einkommen einer Kapitalgesellschaft besteuert. Die Thesaurierungsbegünstigung besteht darin, dass der Teil des nicht entnommenen Gewinns auf Antrag des Steuerpflichtigen mit einem Thesaurierungssteuersatz von 28,25 % - nicht mehr mit dem (höheren) persönlichen progressiven Steuersatz des Steuerpflichtigen - besteuert wird. Die Steuerbegünstigung ist betriebs- und personenbezogen, sodass die Voraussetzungen für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil eines Steuerpflichtigen gesondert zu prüfen sind.

Durch die Thesaurierungsbegünstigung wird eine nachhaltige Stärkung der Eigenkapitalquote in den mittelständischen Unternehmen beabsichtigt. Bei späteren Entnahmen wird die Eigenkapitalquote gesenkt, sodass der Begünstigungsgrund entfällt. Im Jahr der Entnahme des thesaurierten Gewinns muss eine Nachversteuerung mit einem Steuersatz von 25 % durchgeführt werden.

Thesaurierungsbegünstigung

Gewinneinkünfte