LAG Düsseldorf - Urteil vom 17.10.2008
10 Sa 631/08
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 14.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 171/08

Tariflohnerhöhung nach ortsfremden Tarifwerk; betriebliche Übung im Sinne einer Gleichstellungsabrede; Vertrauensschutz für Arbeitgeberin

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2008 - Aktenzeichen 10 Sa 631/08

DRsp Nr. 2009/18018

Tariflohnerhöhung nach ortsfremden Tarifwerk; betriebliche Übung im Sinne einer Gleichstellungsabrede; Vertrauensschutz für Arbeitgeberin

1. Gibt der Arbeitgeber wiederholt tarifliche Entgelterhöhungen aus Tarifverträgen, an die er an seinem Stammsitz kraft Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband gebunden ist, auch an Arbeitnehmer weiter, die er in Betrieben außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrages beschäftigt, so kann eine betriebliche Übung auf künftige Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen - sofern sie aus einem solchen Verhalten ausnahmsweise entstanden sein sollte - regelmäßig nur als Gleichstellungsabrede verstanden werden mit der Folge, dass mit Beendigung der Tarifbindung des Arbeitgebers an seinem Stammsitz auch der Anspruch der ortsfremd beschäftigen Arbeitnehmer auf Weitergabe künftiger Entgelterhöhungen endet. 2. Hat der Arbeitgeber kraft dynamischer Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag die Anwendung eines ortsfremden Tarifwerkes in seiner jeweiligen Fassung vereinbart, so genießt er Vertrauensschutz im Hinblick auf die Auslegung dieser Vertragsklausel als Gleichstellungsabrede im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Abweichung von LAG Düsseldorf, vom 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07.

Tenor: