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Die antragstellende Arbeitgeberin begehrt die Ersetzung der vom Betriebsrat am Standort S. für den Gemeinschaftsbetrieb der Unternehmen T. GmbH, T. GmbH und D. GmbH (fortan: Betriebsrat) verweigerten Zustimmung zur Umgruppierung des Arbeitnehmers A. G..
Bei der Arbeitgeberin handelt es sich um die ehemalige d. GmbH, die am 28.11.2001 (Handelsregistereintragung) in die T. GmbH umfirmierte, am 11.12.2002 (Handelsregistereintragung) im Wege der Verschmelzung die damalige T. GmbH (fortan: T. alt) aufnahm und datumsgleich (Handelsregistereintragung) in die antragstellende Arbeitgeberin umfirmierte (Firmierung entspricht T. alt).
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