I.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der antragstellende Betriebsrat anlässlich einer Neuorganisation der Arbeitgeberin (Antragsgegnerin) am 31.03.1999 erloschen ist.
Der 5-köpfige Betriebsrat wurde ursprünglich bei einem D. Warenhaus der Arbeitgeberin, die damals unter dem Namen I. Warenhandelsgesellschaft mbH & Co. OHG firmierte, gebildet. Die Arbeitgeberin, die selbst erst 1998 gegründet worden war, ist eine Tochtergesellschaft der S. Handels AG.
Die S. Handels AG verfolgte ihre unternehmerischen Ziele bis Mitte des Jahres 1998 im Wesentlichen im Rahmen von drei Vertriebsschienen. Die sogenannte E. Schiene befasste sich dabei mit dem Betrieb von Einzelhandelsgeschäften und wurde von der S. Handels AG bzw. deren 100 %igen Töchtern f. GmbH und E. - S. betrieben.
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