LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.02.2000
5 Sa 56/99
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 Satz 2 ; TVG §§ 3 4 Abs. 5 TVG § 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 29.04.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 41/99

Tarifvertrag: Verlust der normativen Wirkung nach Betriebsübergang

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2000 - Aktenzeichen 5 Sa 56/99

DRsp Nr. 2002/7912

Tarifvertrag: Verlust der normativen Wirkung nach Betriebsübergang

Auch wenn ein Firmentarifvertrag eine dynamische Verweisung auf die Tarifverträge der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden enthält, kann sich der Arbeitnehmer nur darauf stützen, wenn sie gemäß § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB zum Inhalt des Arbeitsvertrages geworden ist.

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1 Satz 2 ; TVG §§ 3 4 Abs. 5 TVG § 3 ;

Tatbestand

Der Kläger begehrt mit der Klage den sich aus der tariflichen Lohnerhöhung für die Zeit vom 01.04.1998 bis zum 30.11.1998 ergebenden Differenzlohn in der rechnerisch unstreitigen Höhe von insgesamt DM 905,36 brutto.