Tatbestandsmerkmale des § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG (1974)
BFH, Urteil vom 01.07.1992 - Aktenzeichen II R 20/90
DRsp Nr. 1996/11544
Tatbestandsmerkmale des § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG (1974)
»1. Das subjektive Merkmal des Bewußtseins der Unentgeltlichkeit gehört nicht zum gesetzlichen Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG (1974).2. Wächst der Anteil des Gesellschafters einer Personengesellschaft als Folge der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Fortführung der Gesellschaft beim Tod des Gesellschafters den übrigen Gesellschaftern gemäß § 738 Abs. 1 S. 1 BGB an, so unterliegt der damit verbundene Übergang des Anteils des Verstorbenen am Gesellschaftsvermögen auf diese nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG (1974) der Erbschaftsteuer.Wird beim Tod des Gesellschafters einer GmbH der Geschäftsanteil des Verstorbenen gemäß § 34GmbHG eingezogen, so kommt eine Besteuerung der GmbH gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG (1974) in Ansehung eines die Abfindung der Erben übersteigenden Wertes des Geschäftsanteils nicht in Betracht.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.