ArbG Solingen, vom 01.02.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 040/94
Teil-Betriebsübergang; Zuordnung von Arbeitsverhältnissen
LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.1995 - Aktenzeichen 16 (15) Sa 428/95
DRsp Nr. 2001/14285
Teil-Betriebsübergang; Zuordnung von Arbeitsverhältnissen
"1. § 613aBGB geht von einer Zuordnung des jeweiligen Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Betrieb oder Betriebsteil aus.2. Ergeben sich Überschneidungen dadurch, dass sich der Tätigkeitsbereich eines Arbeitnehmers mehreren Betriebsteilen zuordnen lässt, ist die Zuordnung danach vorzunehmen, für welchen Betriebsteil der Arbeitnehmer vor dem Teilbetriebsübergang überwiegend tätig war (im Anschluss an BAG, AP Nr. 31 zu § 613aBGB).3. Dies gilt gleichermaßen, wenn ein Arbeitnehmer in einer Abteilung Arbeiten sowohl für einen übergegangenen als auch einen nicht übergegangenen Geschäftsbereich erledigt hat. Ergibt sich auch insoweit eine überwiegende Tätigkeit des Arbeitnehmers für den einen oder den anderen Bereich, ist die Zuordnung nach denselben Grundsätzen vorzunehmen."
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer Kündigung sowie darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers zuvor durch Betriebsübergang (§ 613 aBGB) auf die Beklagte übergegangen ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.