FG Düsseldorf - 7 K 6288/01 F - 15.7.2002 (EFG 2005, 36),
Teilanteilsveräußerung unter Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen einer Freiberufler-GbR; Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung von Schwesterpersonengesellschaften nur bei gewerblichen Einkünften
BFH, Urteil vom 10.11.2005 - Aktenzeichen IV R 29/04
DRsp Nr. 2005/20885
Teilanteilsveräußerung unter Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen einer Freiberufler-GbR; Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung von Schwesterpersonengesellschaften nur bei gewerblichen Einkünften
»1. Wird bei der Übertragung von Teilanteilen an einer Freiberufler-GbR auf einen neuen Gesellschafter das im Miteigentum der beiden bisherigen Gesellschafter stehende Praxisgrundstück nicht (anteilig) mitveräußert, scheidet die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns aus der Teilanteilsveräußerung aus. Das Grundstück gehört nicht zum Betriebsvermögen einer von der Veräußerung nicht betroffenen Besitzgesellschaft im Sinne der Rechtsprechung zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung.2. Die Überlassung eines Praxisgrundstücks seitens einer ganz oder teilweise personenidentischen Miteigentümergemeinschaft an eine Freiberufler-GbR begründet keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung.«
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